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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Jetzt bloß nicht ins Schleudern kommen!

15.09.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die kalte Jahreszeit ist auch für routinierte Fahrer eine Herausforderung Der nächste Winter kommt bestimmt, aber bis dahin brauchen wir uns um schlechte Straßenverhältnisse noch keine Gedanken zu machen – so denken viele. Falsch, sagt Fahrlehrer #userInhaber#: „Bereits im Herbst ist besondere Vorsicht geboten, beispielsweise wenn Laub auf der Fahrbahn liegt. In Verbindung mit Feuchtigkeit kann die Straße schnell zur Rutschbahn werden“, mahnt der Inhaber der Fahrschule #userName#. „Auch Nebel zieht jetzt wieder häufiger auf. Viele fahren dann zu schnell.“ Bereits im Herbst sollte man sich also gründlich auf das Fahren bei schlechter Witterung vorbereiten. „Viele denken z.B. nicht daran, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Dies sollte bereits bei Temperaturen um +7° C geschehen. Wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, bei Verkehrsgefährdung durch die mangelnde Bereifung sogar 100 Euro.“ Wie wichtig eine gute Ausbildung für Verkehrssicherheit in der kalten Saison ist, kann der engagierte Fahrlehrer gar nicht genug betonen: „Ganz wichtig ist, die Fahrweise der Witterung anzupassen. Wir bereiten unsere Schüler intensiv auf längere Bremswege, rutschsicheres und vorausschauendes Fahren vor.“ Die Tipps, die er seinen Schüler gibt, sollten sich auch routinierte Fahrer zu Herzen nehmen, meint #userInhaber#. „Wer sich im Herbst und Winter ans Steuer setzt, muss genau wissen, was auf ihn zukommt und wie er darauf zu reagieren hat. Dazu gehören der perfekte Sitz hinterm Steuer, richtiges Schalten und angemessener Abstand.“ Nicht nur junge Fahrer sind bei schlechter Sicht, plötzlich auftretendem Nebel oder Blitzeis unsicher. Deshalb bietet die Fahrschule #userName# zu Beginn der kalten Jahreszeit kostenlose Beratungen zur richtigen Fahrweise an. Ein Service, der sich hoffentlich reger Nutzung erfreuen wird, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu verbessern. Nähere Informationen zur kostenlosen Fahrsicherheits-Beratung gibt es bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Gut informiert ins Ausland

15.08.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fernreisen mit dem Auto sollten gründlich vorbereitet werden Von A wie Autobahnmaut bis Z wie verkehrsbeschränkte Zonen: In vielen Reiseländern gelten andere Regeln und Gesetze als bei uns. Wer sie nicht kennt, muss mit etwas Pech tief in die Tasche greifen. Daher ist ratsam, sich vor Reiseantritt gut über die Bestimmungen am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern zu informieren. „Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten Sie aufpassen“, rät #userInhaber# von der #userName#. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“Zu schnelles Fahren wird im Ausland häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet." Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in mehreren osteuropäischen Staaten sowie Italien. In Italien gibt es zudem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf. „Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten aktuellen Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, empfiehlt Fahrlehrer #userInhaber#. Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre Kfz-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab. Achten Sie auch auf die richtige Ausstattung. Zum Beispiel ist es in vielen Ländern Pflicht, eine Warnweste mitzuführen.“ Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet #userInhaber# auch gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen

15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrer #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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